Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
Tel. 8 - 18 Uhr:
040 355 66 415
Beratung / Vertretung / Gebühren
Vor jedem anderen Schritt steht in Ausländerrechtsfragen eine
umfassende Beratung.
Erst wenn ich alle persönlichen Daten und den ausländerrechtlichen
Werdegang meines Mandanten kenne, kann ich weitergehende
Vorschläge machen.
In vielen Fällen wünschen meine Mandanten, dass ich sie bei den
Ausländerbehörden vertrete. Sie verstehen die Schreiben nicht oder nicht
vollständig, kennen die Rechtsgrundlagen nicht und fühlen sich stärker
und sicherer, wenn ein Anwalt mit Erfahrung und Durchsetzungsvermögen
bei den Behörden auftritt.
Angesichts dessen, dass es sich bei der Aufenthaltserlaubnis um die
Existenzgrundlage für ein Leben in Deutschland handelt, sind die
Anwaltsgebühren nicht besonders hoch.
Eine Anwaltsstunde kostet in Deutschland mindestens EUR 150,00 zzgl.
MWSt. Eine Erstberatung in meinem Büro orientiert sich an Ihren
Einkommensverhältnissen, also von EUR 80,00 bis EUR 150,00 pauschal.
Wen eine Vertretung vor Behörde gewünscht wird, kommen weitere
Gebühren dazu, die sich am Aufwand orientieren. In manchen Fällen, die
vor Gericht oder Behörden ausgetragen werden, orientieren sich die
Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder
nach einer zwischen uns getroffene Honorarvereinbarung.