ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Beratung / Vertretung / Gebühren Vor jedem anderen Schritt steht in Ausländerrechtsfragen eine  umfassende Beratung.   Erst wenn ich alle persönlichen Daten und den ausländerrechtlichen  Werdegang meines Mandanten kenne, kann ich weitergehende  Vorschläge machen.   In vielen Fällen wünschen meine Mandanten, dass ich sie bei den  Ausländerbehörden vertrete. Sie verstehen die Schreiben nicht oder nicht  vollständig, kennen die Rechtsgrundlagen nicht und fühlen sich stärker  und sicherer, wenn ein Anwalt mit Erfahrung und Durchsetzungsvermögen  bei den Behörden auftritt.   Angesichts dessen, dass es sich bei der Aufenthaltserlaubnis um die  Existenzgrundlage für ein Leben in Deutschland handelt, sind die  Anwaltsgebühren nicht besonders hoch.   Eine Anwaltsstunde kostet in Deutschland mindestens EUR 150,00 zzgl.  MWSt. Eine Erstberatung in meinem Büro orientiert sich an Ihren  Einkommensverhältnissen, also von EUR 80,00 bis EUR 150,00 pauschal.   Wen eine Vertretung vor Behörde gewünscht wird, kommen weitere  Gebühren dazu, die sich am Aufwand orientieren. In manchen Fällen, die  vor Gericht oder Behörden ausgetragen werden, orientieren sich die  Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder  nach einer zwischen uns getroffene Honorarvereinbarung. 
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