ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Business-Konzept Wer eine Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger, Unternehmer oder Freiberufler  beantragen möchte, muss durch ein geeignetes business-Konzept nachweisen,  dass das Unternehmen rentabel ist.  Der Antragsteller muss für seine unternehmerische Idee die fachlichen Kenntnisse  sowie für den Betrieb des Unternehmens die notwendigen kaufmännischen  Kenntnisse nachweisen.   In einen vom mir zu erstellenden business-Konzept sind darzustellen  die Geschäftsidee und das Marktumfeld,  die unternehmerischen Erfahrenung des Ausländers,  das Startkapital,   die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und   eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre.  Bei Personen über 45 Jahren wird auch ein Nachweis der angemessenen  Altersvorsorge verlangt. Genaueres hierzu kann ich in der Beratung mitteilen.   Das business-Konzept muss Tabellen zu verschiedenen Kostenpunkten enthalten,  die vollständig die betrieblichen und privaten Einnahmen und Ausgaben darstellen.   Dieses vollständige business-Konzept wird im Rahmen eines Antragsverfahren  von der Ausländerbehörde der zuständigen Industrie- und Handelskammer  vorgelegt, welche eine Stellungnahme dazu abgibt. Sie kann den Antragsteller und  seinen Anwalt oder Prozeßbevollmächtigten auch zu einem fachlichen Gespräch  einladen, in welchem dann auf die Geschäftsidee näher eingegangen wird.  
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