Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
Tel. 8 - 18 Uhr:
040 355 66 415
Business-Konzept
Wer eine Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger, Unternehmer oder Freiberufler
beantragen möchte, muss durch ein geeignetes business-Konzept nachweisen,
dass das Unternehmen rentabel ist.
Der Antragsteller muss für seine unternehmerische Idee die fachlichen Kenntnisse
sowie für den Betrieb des Unternehmens die notwendigen kaufmännischen
Kenntnisse nachweisen.
In einen vom mir zu erstellenden business-Konzept sind darzustellen
•
die Geschäftsidee und das Marktumfeld,
•
die unternehmerischen Erfahrenung des Ausländers,
•
das Startkapital,
•
die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland und
•
eine Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre.
Bei Personen über 45 Jahren wird auch ein Nachweis der angemessenen
Altersvorsorge verlangt. Genaueres hierzu kann ich in der Beratung mitteilen.
Das business-Konzept muss Tabellen zu verschiedenen Kostenpunkten enthalten,
die vollständig die betrieblichen und privaten Einnahmen und Ausgaben darstellen.
Dieses vollständige business-Konzept wird im Rahmen eines Antragsverfahren
von der Ausländerbehörde der zuständigen Industrie- und Handelskammer
vorgelegt, welche eine Stellungnahme dazu abgibt. Sie kann den Antragsteller und
seinen Anwalt oder Prozeßbevollmächtigten auch zu einem fachlichen Gespräch
einladen, in welchem dann auf die Geschäftsidee näher eingegangen wird.