Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
Tel. 8 - 18 Uhr:
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Einbürgerung / Beantragung eines deutschen Passes
Wer sich längere Zeit rechtsmäßig im Bundesgebiet aufhält, kann die deutsche
Staatsangehörigkeit beantragen, wenn noch weitere Voraussetzungen erfüllt
sind, die in den §§ 8, 9 oder 10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) geregelt sind.
Einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG hat derjenige,
•
der seit acht Jahren in Deutschland ist (in Ausnahmen reichen 6 oder 7
Jahre)
•
eine bestimmte Art der Aufenthaltserlaubnis besitzt,
•
ausreichende Deutschkenntnisse hat (Sprachzertifikat B 1 ),
•
einen Einbürgerungstest bestanden hat,
•
seinen Lebensunterhalt decken kann und
•
bereit ist, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Es gibt weitere Grundvoraussetzungen, die gegeben sein müssen.
Bei Ausländern, welche mit Deutschen verheiratet sind, reicht ein Aufenthalt von
drei Jahren.
In meinen Büro betreue ich meine Mandanten im gesamten Antragsverfahren,
von der Antragstellung bis zur Erlangung der Einbürgerungszusicherung oder
Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Schon bei der Erstellung des Antrags und der notwendigen Dokumente und
Nachweise achte ich darauf, dass alles vollständig ist. Dann verabrede ich mit
der Einbürgerungsbehörde einen persönlichen Termin, wo Sie mit mir ohne
Wartezeiten vorsprechen können und wir den persönlich zu stellenden
Einbürgerungsantrag anhängig machen.
Dieses garantiert ein zügiges Einbürgerungsverfahren und verhindert, dass
Fehler schon bei der Antragstellung gemacht werden.