ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Einbürgerung / Beantragung eines deutschen Passes Wer sich längere Zeit rechtsmäßig im Bundesgebiet aufhält, kann die deutsche  Staatsangehörigkeit beantragen, wenn noch weitere Voraussetzungen erfüllt  sind, die in den §§ 8, 9 oder 10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) geregelt sind.   Einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG hat derjenige,  der seit acht Jahren in Deutschland ist (in Ausnahmen reichen 6 oder 7  Jahre)  eine bestimmte Art der Aufenthaltserlaubnis besitzt,  ausreichende Deutschkenntnisse hat (Sprachzertifikat B 1 ),  einen Einbürgerungstest bestanden hat,  seinen Lebensunterhalt decken kann und  bereit ist, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.   Es gibt weitere Grundvoraussetzungen, die gegeben sein müssen.   Bei Ausländern, welche mit Deutschen verheiratet sind, reicht ein Aufenthalt von  drei Jahren.   In meinen Büro betreue ich meine Mandanten im gesamten Antragsverfahren,  von der Antragstellung bis zur Erlangung der Einbürgerungszusicherung oder  Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.   Schon bei der Erstellung des Antrags und der notwendigen Dokumente und  Nachweise achte ich darauf, dass alles vollständig ist. Dann verabrede ich mit  der Einbürgerungsbehörde einen persönlichen Termin, wo Sie mit mir ohne  Wartezeiten vorsprechen können und wir den persönlich zu stellenden  Einbürgerungsantrag anhängig machen.   Dieses garantiert ein zügiges Einbürgerungsverfahren und verhindert, dass  Fehler schon bei der Antragstellung gemacht werden.  
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