Rechtsanwalt
Cyrus Zahedy
Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg
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Binationale Ehen
Wenn beide Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, spricht man
von einer binationalen Ehe.
Ausländerrechtliche Folgen:
Bei der Trennung und Scheidung einer binationalen Ehe ist auch auf die
ausländerrechtlichen Folgen zu achten. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft
noch keine drei Jahre gedauert hat, könnte der ausländische Ehepartner nach
der Trennung seine Aufenthaltserlaubnis verlieren (§ 31 Abs.1 AufenthG).
Ein Schwerpunkt in meinem Büro ist auch die Beratung im Ausländer- und
Aufenthaltsrecht bei - der Familienzusammenführung aus dem Ausland, - der
Erlangung einer blue card EU für die Arbeitsaufnahme und - die Vorbereitung
der Trennung oder einer Scheidung zur Vermeidung des Verlustes der
Aufenthaltserlaubnis.
Trennung und Scheidung
Bei binationalen Ehen hat ein auf internationales Familienrecht spezialisierter
Anwalt zunächst zu prüfen, welches Familienrecht auf diese Ehe, auf die
Scheidung oder bestimmte Folgen anzuwenden ist.
Es kann dann das nationale Recht des Heimatstaates der Ehefrau, das des
Ehemannes oder eines anderen Staates auf die Ehe oder die Folgen
Anwendung finden. Diese kann ganz erhebliche Auswirkungen haben, zum
Beispiel beim Unterhalt, beim Sorgerecht für die Kinder oder bei der
Vermögensauseinandersetzung.
Die Trennung und auch die Scheidung einer binationalen Ehe gehören in die
Hand eines im Familienrecht und im Ausländerrecht versierten Anwalts. Sonst
kann am Ende des Scheidungsverfahrens die große Überraschung kommen und
der ausländische Partner verliert seine Aufenthaltserlaubnis und muss das Land
verlassen. Auch wer schon einen deutschen Pass hat, kann seine deutsche
Staatsangehörigkeit in gewissen Fällen wieder verlieren.