ANWÄLTE AM RATHAUSMARKT
Rechtsanwalt Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg Tel. 8 - 18 Uhr: 040 355 66 415 
Binationale Ehen Wenn beide Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, spricht man  von einer binationalen Ehe.   Ausländerrechtliche Folgen: Bei der Trennung und Scheidung einer binationalen Ehe ist auch auf die  ausländerrechtlichen Folgen zu achten. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft  noch keine drei Jahre gedauert hat, könnte der ausländische Ehepartner nach  der Trennung seine Aufenthaltserlaubnis verlieren (§ 31 Abs.1 AufenthG).  Ein Schwerpunkt in meinem Büro ist auch die Beratung im Ausländer- und  Aufenthaltsrecht bei  - der Familienzusammenführung aus dem Ausland, - der  Erlangung einer blue card EU für die Arbeitsaufnahme und  - die Vorbereitung  der Trennung oder einer Scheidung zur Vermeidung des Verlustes der  Aufenthaltserlaubnis.  Trennung und Scheidung Bei binationalen Ehen hat ein auf internationales Familienrecht spezialisierter  Anwalt zunächst zu prüfen, welches Familienrecht auf diese Ehe, auf die  Scheidung oder bestimmte Folgen anzuwenden ist.   Es kann dann das nationale Recht des Heimatstaates der Ehefrau, das des  Ehemannes oder eines anderen Staates auf die Ehe oder die Folgen  Anwendung finden. Diese kann ganz erhebliche Auswirkungen haben, zum  Beispiel beim Unterhalt, beim Sorgerecht für die Kinder oder bei der  Vermögensauseinandersetzung.   Die Trennung und auch die Scheidung einer binationalen Ehe gehören in die  Hand eines im Familienrecht und im Ausländerrecht versierten Anwalts. Sonst  kann am Ende des Scheidungsverfahrens die große Überraschung kommen und  der ausländische Partner verliert seine Aufenthaltserlaubnis und muss das Land  verlassen. Auch wer schon einen deutschen Pass hat, kann  seine deutsche  Staatsangehörigkeit in gewissen Fällen wieder verlieren.  
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