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Rechtsanwalt im Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht Cyrus Zahedy Pelzerstr. 5, 20095 Hamburg U 3 Rathaus, 150 m Tel. 040 - 355 66 415 Sekretariat: Tel. 040 - 766 198 44 Fax  040 - 766 198 98
Probleme mit Botschaften oder  Ausländerbehörden? Oder doch einen Weg finden? Wie, verrate ich Ihnen in  der Erstberatung.    Als Rechtsanwalt bin ich mit mehr als 20 Jahren  Erfahrung in sämtlichen ausländerrechtlichen  Angelegenheiten von  der Visaerteilung bis zur  Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis tätig. Auch  Einbürgerungsverfahren gehören zu meinen  Schwerpunkten.    Melden Sie sich für eine Erstberatung in meinem Büro  oder auch am Telefon.   Kompetente Beratung auch für Partner binationaler  Ehen über die ausländerrechtlichen Folgen einer  Trennung oder Scheidung.   Meine Schwerpunkte:   Visa- und Einreiseangelegenheiten Aufenthaltserlaubnisse für Angestellte, Familien und Selbständige Businesskonzepte für ausländische Investoren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Befristung von Einreisesperren Einbürgerungsverfahren, auch doppelten Staatsbürgerschaft Ausländerrechtliche Fragen bei der Eheschließung, Trennung und Scheidung binationaler Paare  
      Rechtsanwalt       Cyrus Zahedy  Direkt verbunden für   erste Info und Termin:      040 - 355 66 415 Aus Gesetz und Rechtsprechung: (§ 21 Abs. 1 AufenthaltsG) Aufenthaltserlaubnis wird erteilt für eine selbständige Tätigkeit, wenn die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat und die Finanzierung durch Eigenkapital oder einen Kredit gesichert ist. 
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