Einreisesperre und Befristung§ 11 AufenthG regelt, dass eine Ausweisung oder Abschiebung per Gesetzeine Einreisesperre nach sich zieht. Das gilt zunächst einmal grundsätzlichund verhindert auch, dass ein Shengen Visum erteilt wird. Diese Wirkung kann auf Antrag befristet werden. In solchen Fällen werdeich nach Erteilung der Vollmacht zuerst Akteneinsicht in die Ausländeraktenehmen, um dann einen Befristungsantrag zu stellen und zu begründen,warum eine kurze Frist zu wählen ist. Die Länge der Frist hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondereder Schwere des Verstosses und dem Verhalten vor der Ausreise.